rechtsanwältin sabine gonschior.

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Ob alt oder jung, gesund oder krank: jeder von uns kann mit dem Betreuungsrecht in Kontakt kommen. Nicht jeder Mensch hat das Glück, seinen Lebensabend in geistiger und körperlicher Gesundheit erleben zu dürfen. Aber auch viele jüngere Menschen sind durch geistige oder seelische Behinderungen oder durch Suchterkrankungen mit einer Betreuung konfrontiert.

Die Einrichtung einer Betreuung dient in erster Linie dazu, dem Betroffenen Hilfe zu einem nach Möglichkeit freien und  selbstbestimmten Leben zu leisten. Typische Aufgaben eines Betreuers sind die Gesundheitsfürsorge und die Regelung der Vermögensangelegenheiten. Dabei wird unter einer Betreuung die rechtliche Vertretung verstanden und nicht eine soziale Betreuung.

Der Betreuer hat die Aufgabe, Hilfen für den Betreuten zu koordinieren, dessen Rechte geltend zu machen und durchzusetzen, diesen zu beraten und ihm bei der Gestaltung des persönlichen Umfeldes behilflich zu sein.

Die Betreuung dient nicht dazu, gesellschaftliche Wertmaßstäbe durchzusetzen oder gar erzieherisch tätig zu werden.

Als langjährige, vom Vormundschaftsgericht bestellte rechtliche Betreuerin stehe ich Ihnen mit einer qualifizierte Einzelfallberatung in allen betreuungsrechtlichen Fragen mit Rat und Tat zu Seite.

Auch Fragen, die das seit dem 1.1.2008 gesetzlich ermöglichte persönliche Budget betreffen, berate ich Sie kompetent und übernehme auf Wunsch auch die Budgetassisstenz für Sie.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen im Bedarfsfall auch als gerichtlich bestellte Betreuerin zur Verfügung. 

Gerne informiere ich Sie kompetent über die Möglichkeiten der Vorkehrung für den Fall der eigenen Hilfsbedürftigkeit und erstelle für Sie individuell und an Ihren Wünschen orientierten Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.