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Ob alt oder jung,
gesund oder krank: jeder von uns kann mit dem Betreuungsrecht in Kontakt
kommen. Nicht jeder Mensch hat das Glück, seinen Lebensabend in
geistiger und körperlicher Gesundheit erleben zu dürfen. Aber auch viele
jüngere Menschen sind durch geistige oder seelische Behinderungen oder
durch Suchterkrankungen mit einer Betreuung konfrontiert.
Die Einrichtung einer Betreuung
dient in erster Linie dazu, dem Betroffenen Hilfe zu einem nach
Möglichkeit freien und selbstbestimmten Leben zu leisten. Typische
Aufgaben eines Betreuers sind die Gesundheitsfürsorge und die Regelung
der Vermögensangelegenheiten. Dabei wird unter einer Betreuung die
rechtliche Vertretung verstanden und nicht eine soziale Betreuung.
Der Betreuer hat die Aufgabe,
Hilfen für den Betreuten zu koordinieren, dessen Rechte geltend zu
machen und durchzusetzen, diesen zu beraten und ihm bei der Gestaltung
des persönlichen Umfeldes behilflich zu sein.
Die Betreuung dient nicht dazu,
gesellschaftliche Wertmaßstäbe durchzusetzen oder gar erzieherisch tätig
zu werden.
Als langjährige, vom
Vormundschaftsgericht bestellte rechtliche Betreuerin stehe ich Ihnen
mit einer qualifizierte Einzelfallberatung in allen
betreuungsrechtlichen Fragen mit Rat und Tat zu Seite.
Auch
Fragen, die das seit dem 1.1.2008 gesetzlich ermöglichte persönliche
Budget betreffen, berate ich Sie kompetent und übernehme auf Wunsch auch
die Budgetassisstenz für Sie.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen im Bedarfsfall auch als gerichtlich
bestellte Betreuerin zur Verfügung.
Gerne informiere ich Sie kompetent
über die Möglichkeiten der Vorkehrung für den Fall der eigenen
Hilfsbedürftigkeit und erstelle für Sie individuell und an Ihren
Wünschen orientierten Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. |