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In Deutschland sind
ca. 3 Mio. Haushalte überschuldet. Die Liste der Gründe, wie es zur
Überschuldung kommen kann, ist lang. Häufig liegen die Ursachen in
Arbeitslosigkeit, Scheidung oder unbedacht abgeschlossenen Krediten und
Einkäufen. Viel öfter, als gemeinhin in den Medien dargestellt, sind die
Betroffenen unverschuldet in die Schuldensituation geraten.
Als Folge der
Überschuldung haben Schuldner nicht nur mit privaten und psychischen
Problemen zu kämpfen, sondern sehen sich immer öfter Mahnungen und
gerichtlichen Mahnbescheiden ausgesetzt und müssen schließlich die
eidesstattliche Versicherung abgeben. Die Angst vor der Ungewissheit,
wie mit den Schulden und den Gläubigern umzugehen ist, ist für die
Betroffenen sehr belastend.
Ich möchte Sie
ermutigen, Ihr Schuldenproblem anzugehen!
In den meisten
Fällen findet sich eine erträgliche Lösung. Der erste Schritt könnte
darin liegen, dass wir gemeinsam versuchen, Ihre laufenden Kosten zu
senken. Vielleicht sind Ihre Gläubiger auch zur Verhandlung über Ihre
Schuldenhöhe bereit und lassen sich auf einen Vergleich ein. Auch
besteht seit 1999 für Privatpersonen die Möglichkeit, Insolvenz
beantragen, die so genannte Verbraucherinsolvenz. Mit der
Verbraucherinsolvenz bietet der Gesetzgeber dem redlichen Schuldner die
Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neuanfangs in der absehbaren Zeit von
6 Jahren. Am Ende dieser so genannten „Wohlverhaltensperiode“ steht die
Restschuldbefreiung und damit der staatliche Schuldenerlass. Gerade für
Familien gibt es aufgrund der Unterhaltsverpflichtungen sehr hohe
Freibeträge, so dass das Verfahren auch für Normalverdiener zumeist
Vorteile bringt.
Wer von Schulden
geplagt ist, hat natürlich auch wenig Geld für Rechtsanwalt und Gericht.
Öffentliche Beratungsstellen haben hingegen zumeist eine unzumutbar
lange Wartezeit. Oft gibt es für die Betroffenen die Möglichkeit der
Kostenübernahme durch die Staatskasse. Gerne informiere ich Sie über die
hier bestehenden Möglichkeiten.
Sie erhalten bei mir
einen kurzfristigen und nach den Vorschriften des Beratungshilfegesetzes
kostenbefreiten Beratungstermin.
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