rechtsanwältin sabine gonschior.

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In Deutschland sind ca. 3 Mio. Haushalte überschuldet. Die Liste der Gründe, wie es zur Überschuldung kommen kann, ist lang. Häufig liegen die Ursachen in Arbeitslosigkeit, Scheidung oder unbedacht abgeschlossenen Krediten und Einkäufen. Viel öfter, als gemeinhin in den Medien dargestellt, sind die Betroffenen unverschuldet in die Schuldensituation geraten.

Als Folge der Überschuldung haben Schuldner nicht nur mit privaten und psychischen Problemen zu kämpfen, sondern sehen sich immer öfter Mahnungen und gerichtlichen Mahnbescheiden ausgesetzt und müssen schließlich die eidesstattliche Versicherung abgeben. Die Angst vor der Ungewissheit, wie mit den Schulden und den Gläubigern umzugehen ist, ist für die Betroffenen sehr belastend.

Ich möchte Sie ermutigen, Ihr Schuldenproblem anzugehen!

In den meisten Fällen findet sich eine erträgliche Lösung. Der erste Schritt könnte darin liegen, dass wir gemeinsam versuchen, Ihre laufenden Kosten zu senken. Vielleicht sind Ihre Gläubiger auch zur Verhandlung über Ihre Schuldenhöhe bereit und lassen sich auf einen Vergleich ein. Auch besteht seit 1999 für Privatpersonen die Möglichkeit, Insolvenz beantragen, die so genannte Verbraucherinsolvenz. Mit der Verbraucherinsolvenz bietet der Gesetzgeber dem redlichen Schuldner die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neuanfangs in der absehbaren Zeit von 6 Jahren.  Am Ende dieser so genannten „Wohlverhaltensperiode“ steht die Restschuldbefreiung und damit der staatliche Schuldenerlass. Gerade für Familien gibt es aufgrund der Unterhaltsverpflichtungen sehr hohe Freibeträge, so dass das Verfahren auch für Normalverdiener zumeist Vorteile bringt.

Wer von Schulden geplagt ist, hat natürlich auch wenig Geld für Rechtsanwalt und Gericht. Öffentliche Beratungsstellen haben hingegen zumeist eine unzumutbar lange Wartezeit. Oft gibt es für die Betroffenen die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Staatskasse. Gerne informiere ich Sie über die hier bestehenden Möglichkeiten.

Sie erhalten bei mir einen kurzfristigen und nach den Vorschriften des Beratungshilfegesetzes kostenbefreiten Beratungstermin.