- Berufsordnung der Rechtsanwälte BORA
- Fachanwaltsordnung FAO
- Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO
- Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung RVG
Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte sind aufgrund der BRAO
verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer
Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € zu unterhalten.
Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51
BRAO.
Ich führe meine Versicherung bei der AXA VersicherungsAG,
Versicherungsnr 10261003952.
Die Vertretung widerstreitender Interessen ist mir als Anwältin berufsrechtlich verboten. Vor Übernahme jedes Mandats prüfe ich daher, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
oder
die örtliche Rechtsanwaltskammer
als Schiedsstelle und zur Schlichtung in Anspruch genommen werden.